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Förderungshöhe

Als Ergänzung zur bestehenden Förderung des AMS OÖ („Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“) gewährt das Land OÖ für einen befristeten Zeitraum eine Unterstützung für EPU bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters bzw. der ersten Mitarbeiterin.
 

In den ersten 3 Monaten sowie in den Monaten 10-12 des neu begründeten Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ergänzend zur AMS-Förderung das Bruttoentgelt in der Höhe von 50 % der entstehenden Bruttolohnkosten. Als Obergrenze gilt jeweils die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2024: 6.060 Euro – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).

Foto von Christian Mayer

Mag. Christian Mayer, CMC

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