Als Ergänzung zur bestehenden Förderung des AMS OÖ („Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“) gewährt das Land OÖ für einen befristeten Zeitraum eine Unterstützung für EPU bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters bzw. der ersten Mitarbeiterin.
In den ersten 3 Monaten sowie in den Monaten 10-12 des neu begründeten Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ergänzend zur AMS-Förderung das Bruttoentgelt in der Höhe von 50 % der entstehenden Bruttolohnkosten. Als Obergrenze gilt jeweils die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2024: 6.060 Euro – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).