Voraussetzung für die Förderung des Landes OÖ ist eine Zusage der Förderung des AMS OÖ.
Hinweis: Diese ist beim AMS OÖ binnen 6 Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu beantragen.
Das Arbeitsverhältnis muss länger als 2 Monate dauern.
Für den Fall, dass zum/zur ersten eingestellten Mitarbeiter:in ein Verwandtschaftsverhältnis besteht und ein/e weiterer Mitarbeiter:in eingestellt wird, wird die Förderung des Landes OÖ unabhängig von einer Förderung des AMS OÖ gewährt.
Antragsformulare für diese Förderung sind unter www.land-oberoesterreich.gv.at/168622.htm erhältlich.
Diese Förderung tritt mit 01.12.2015 in Kraft und gilt für Beschäftigungsverhältnisse, welche vom 01.12.2015 bis 31.12.2026 begonnen haben. Die Förderung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der OÖ Landesregierung.